D A U P H I N
Sachverständiger für Immobilien- und Bauschadenbewertung

24.05.2023

Wieviel kostet eine Immobilienbewertung oder eine gutachterliche Stellungnahme?

Kostenfaktoren für eine Immobilienbewertung oder gutachterliche Stellungnahme
Die Kosten für eine Immobilienbewertung hängen von der Art der Bewertung, dem Standort der Immobilie, der Komplexität des Bewertungsobjektes und dem Umfang sowie Zweck der Bewertung ab.

Für eine gutachterliche Stellungnahme, zum Beispiel im Fachgebiet der “Bauschadenbewertung”, sind die Kostenfaktoren Art und Adressat der Stellungnahme, Fragestellungen des Gutachtenauftrages sowie Umfang und Komplexität des zu beurteilenden Sachverhalts ausschlaggebend.

Grundlagen für die Honorarermittlung
In Deutschland gibt es keine offizielle oder verbindliche Honorartabelle für Gutachten und Wertermittlungen. Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), die bislang als Orientierungshilfe für die Honorarberechnung von Sachverständigen in verschiedenen Bereichen herangezogen werden konnte, beinhaltet in der geltenden Fassung die Vorschriften für Sachverständige und Gutachter nicht mehr. Die bis 2019 in Teil IV „Gutachten und Wertermittlungen“ in der Honorarordnung enthaltenen Vorgaben können daher nur einen Hinweis auf den früheren Rechtsstand geben.

Von Verbänden werden Honorarrichtlinien als unverbindliche Empfehlungen für Immobiliensachverständige herausgegeben, zum Beispiel vom Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e. V. (b.v.s). Diese Empfehlungen können als Grundlage für die Honorarermittlung verwendet werden.

Darüber hinaus kann das “Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten (Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz - JVEG)” herangezogen werden.

Honorar für gerichtlich bestellte Sachverständige
Das Honorar für gerichtlich bestellte Sachverständige wird nach dem JVEG bestimmt.

Honorar für Partei- bzw. Privatgutachten
Für Privatgutachten sind die Honorare frei verhandelbar. Sie können zum Beispiel auf Grundlage des JVEG, durch einen Pauschalpreis oder auf Nachweis tatsächlich erbrachter Leistungen festgelegt werden.

In vielen Fällen richten sich die Kosten nach dem persönlichen Stundensatz des Sachverständigen oder Gutachters. Daneben ist es in der Praxis auch oft üblich, das Honorar für eine Immobilienbewertung vom Marktwert der Immobilie abhängig zu machen.

Allgemeine Honorarangaben
Aufgrund der unterschiedlichen Anforderungen und Aufgabenstellungen ist eine konkrete Aussage zu entstehenden Honoraren in der Regel nicht möglich. Im Allgemeinen liegen die Kosten für eine Marktwertschätzung einer Immobilie in München ab ca. 800 Euro, für eine einfache Immobilienbewertung zwischen 800 und 1.500 Euro, für ein Verkehrswertgutachten zwischen 1.500 und 5.000 Euro und für eine Kaufberatung ab ca. 350 Euro. Die genaue Höhe der Kosten hängt jedoch von den Rahmenbedingungen und der Aufgabenstellung ab.

Honorarauskunft
Die Vergütung erfolgt bei Gerichtsgutachten grundsätzlich als Zeitvergütung und insoweit wertunabhängig auf Basis des JVEG. Das JVEG kann zum Beispiel unter Gesetze im Internet eingesehen werden.

Bei Partei- bzw. Privatgutachten wird in der Regel eine Pauschal- oder eine Zeitvergütung vereinbart. Nach Klärung der Rahmenbedingungen erhält der Kunde ein verbindliches, auf den Einzelfall abgestimmtes Angebot.

Bei Immobilienbewertungen wird zur Erzielung einer höchstmöglichen Kostentransparenz und Budgetsicherheit für den Kunden eine wertunabhängige Honorierung in Form eines Pauschalpreises bevorzugt.

Bitte senden Sie Ihre konkrete Anfrage unter “Ihre Anfrage” als Grundlage für ein persönliches Angebot.

Kosten Immobilienbewertung.jpg

Admin - 13:23 @ Aktuelles, Immobilienbewertung, Bauschadenbewertung, Kaufberatung, Baubegleitung | Kommentar hinzufügen




 
 
 
 
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