24.01.2024
Das Vergleichswertverfahren ist gemäß Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) eines von drei zulässigen Verfahren zur Ermittlung des Verkehrswerts einer Immobilie.
Beim Vergleichswertverfahren, das in den §§ 24 - 26 ImmoWertV grundsätzlich geregelt ist, werden Vergleichswerte anderer Immobilien mit vergleichbaren Merkmalen genutzt, um den Wert des Bewertungsobjektes zu ermitteln.
Es ist zwischen dem Vergleichspreis- und dem Vergleichsfaktorverfahren zu unterscheiden. Beim Vergleichspreisverfahren erfolgt die Wertermittlung für ein Bewertungsobjekt durch den direkten Vergleich mit für vergleichbare andere Objekte tatsächlich realisierten Kaufpreisen. Bei Vergleichsfaktoren handelt es sich um durchschnittliche Verhältniszahlen, die aus einer Vielzahl von Vergleichspreisen abgeleitet werden. In der Wertermittlung wird der ermittelte Vergleichsfaktor mit der jeweiligen Bezugseinheit, zum Beispiel der Wohnfläche des Bewertungsobjekts multipliziert.
Wann wird das Vergleichswertverfahren angewendet?
Das Vergleichswertverfahren wird insbesondere bei privat genutzten Immobilien wie
- Einfamilienhäusern,
- Doppelhaushälften,
- Reihenhäusern und
- Eigentumswohnungen
angewendet.
Darüber hinaus ist das Vergleichswertverfahren das vorrangig anzuwendende Verfahren bei unbebauten Grundstücken, wie Bauland, land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken sowie unbebauten Grundstücken mit vertraglich gesicherter Pacht oder Miete, wie zum Beispiel Parkplätzen und Werbeflächen.
Welche weiteren Wertermittlungsverfahren gibt es?
Neben dem Vergleichswertverfahren gibt es laut Immobilienwertermittlungsverordnung noch die zulässigen Verfahren “Sachwertverfahren” und “Ertragswertverfahren”.
Unter den zulässigen Verfahren zur Wertermittlung einer Immobilie gilt das Vergleichswertverfahren als zuverlässigste und genaueste Bewertungsmethode, da der Marktwert durch den Vergleich mit anderen verkauften Immobilien ermittelt wird. Dadurch ist der ermittelte Wert stark am aktuellen Marktgeschehen orientiert und gibt eine realistische Vorstellung vom realisierbaren Kauf- bzw. Verkaufspreis.
Admin - 18:47 @ Immobilienbewertung | Kommentar hinzufügen
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