17.01.2024
Für bebaute oder unbebaute Grundstücke gibt es unterschiedliche Gründe für die Erstellung einer Wertermittlung. Die wesentlichen Wertermittlungsanlässe sind:
Kauf oder Verkauf: Zur Entscheidung für eine angemessene Kaufpreisforderung bzw. für ein angemessenes Kaufpreisangebot lassen Käufer und/oder Verkäufer den Wert einer Immobilie ermitteln.
Erbangelegenheiten: Im Falle von Erbauseinandersetzungen ist häufig die Ermittlung des Wertes der in der Erbmasse enthaltenen Immobilien erforderlich.
Ehescheidungen: Die eventuell erforderliche Aufteilung vorhandener gemeinschaftlicher Grundstücke oder die Ermittlung eines dadurch bedingten Zugewinnausgleichs setzen die Erstellung eines Wertgutachtens voraus.
Steuerliche Abschreibung: Da der Gebäudeanteil einer Immobilie in vielen Fällen steuerlich abgeschrieben werden kann, der Bodenanteil jedoch nicht, ist die sachgemäße Aufteilung der Anschaffungskosten in den Boden- und Gebäudeanteil nach dem Verhältnis der Werte beider Anteile erforderlich.
Steuerliche Bewertung bei Erbschafts- und Schenkungssteuer: Die Obergrenze der zu entrichtenden Steuer bei Erbschaft oder Schenkung von Immobilien ist vom Marktwert abhängig. Hier wird ein Verkehrswertgutachten benötigt.
Steuerliche Bewertung bei der Entnahme von Betriebsvermögen: Sofern Betriebsvermögen in Privatvermögen überführt werden soll, müssen Werte bzw. Wertanteile von betrieblichen Immobilien ermittelt werden.
Zwangsversteigerungen: Für die Bemessung des zu fordernden Mindestgebotes bei einer Zwangsversteigerung ist die Ermittlung des Wertes einer Immobilie erforderlich.
Betreuungsangelegenheiten: Zur Klärung der Handlungsweise gegenüber dem Betreuungsgericht in Betreuungsangelegenheiten, zum Beispiel hinsichtlich Verkauf oder Vermietung einer Immobilie durch den Betreuer, kann die Erstellung eines Gutachtens erforderlich werden.
Rechte und Belastungen: Sofern Wertänderungen an Grundstücken, zum Beispiel aufgrund von Wegerechten oder Wohnungsrechten ermittelt werden müssen, ist eine Wertermittlung erforderlich.
Entschädigung: Sollen Grundstücke oder Teile von Grundstücken für hoheitliche Maßnahmen in Anspruch genommen werden, zum Beispiel auf dem Weg der Enteignung, wird die Entschädigung nach dem Wert des in Anspruch genommenen Grundstücksteils ermittelt.
Bodenordnung, städtebauliche Sanierung und Entwicklung: Sofern Grundstücke oder Grundstücksteile in ein städtebauliches Verfahren eingebracht werden sollen, muss ein Ausgleich von Werterhöhungen erfolgen. Entstehende Wertsteigerungen müssen im Rahmen eines Gutachtens ermittelt werden.
Finanzierung: Für die Finanzierung eines Immobilienerwerbs oder zur Durchführung einer Baumaßnahme ist in der Regel die Ermittlung eines Beleihungswertes oder Marktwerts erforderlich.
Versicherung: Die Ermittlung des Versicherungswertes ist für die Sachversicherung des Gebäudes gegen Elementarschäden erforderlich.
Admin - 10:37 @ Immobilienbewertung | Kommentar hinzufügen
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